AGB WebIT4You GmbH

Ziff. 1 Allgemeines

1 Diese Vereinbarung regelt das Rechtsverhältnis zwischen WebIt4You GmbH (nachfolgend Auftragnehmerin genannt) als Anbieterin von digitalen Dienstleistungen und deren Kunden.

2 Wurden abweichend von vorliegenden Bestimmungen schriftliche Regelungen getroffen (z.B. in einem schriftlichen Dienstleistungsvertrag, einer akzeptierten Offerte, etc.), so gehen besagte Vereinbarungen den Bestimmungen vorliegender AGB vor.

3 Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin sind allgemeine Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Kunden für das durch vorliegende AGB geregelte Vertragsverhältnis unbeachtlich und können keinerlei Rechtswirkung entfalten. Vorliegende AGB gelten auch für Nachfolgeverträge.

 

Ziff. 2 Vertragsabschluss

1 Der Dienstleistungsvertrag kann auf folgende Weise zustande kommen:

a) Schriftlicher Vertragsschluss: Mit Abschluss eines schriftlichen Vertrages zwischen den Parteien, in welchem die zu erbringenden Dienstleistungen vereinbart werden;

b) Annahme einer Offerte: Mit schriftlicher Bestätigung der Annahme eines auf einer von der Auftragnehmerin dem Kunden zugestellten schriftlichen Offerte basierenden Auftrags;

c) Telefonische Bestellung: Mit schriftlicher Bestätigung der Annahme eines auf telefonischer Bestellung basierenden Auftrages, sofern der Kunde nicht innert 2 Arbeitstagen widerspricht.

2 Die Auftragnehmerin ist berechtigt jederzeit mündliche oder schriftliche Änderungen, Einschränkungen oder Ergänzungen des ursprünglichen Auftrages vom Auftraggeber entgegenzunehmen und durchzuführen. Änderungen mit Kostenfolge werden dem Kunden zusammen mit einer entsprechenden Kostenofferte schriftlich bestätigt.

 

Ziff. 3 Treuepflicht

1 Die Auftragnehmerin ist als Beauftragte der Auftraggeberin tätig und wahrt deren Interessen nach bestem Wissen und Gewissen.

 

Ziff. 4 Geheimhaltungspflicht

1 Die Parteien behandeln alle Informationen vertraulich, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind, insbesondere Informationen über Know-how und Programmgestaltung. Im Zweifel sind Informationen vertraulich zu behandeln.

2 Diese Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert über die Beendigung des Vertrages hinaus.

3 Beide Parteien verpflichten Angestellte, Berater oder sonstige Drittpersonen, die Einblick in das Know-how und/oder nicht zur Veröffentlichung bestimmte Informationen des Vertragspartners erhalten, zu ebenso strenger Geheimhaltung.

4 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, Daten und Informationen des Kunden nicht an Dritte zu verkaufen oder zur Verfügung zu stellen.

 

Ziff. 5 Mitwirkungspflicht

1 Die Auftraggeberin unterstützt die Auftragnehmerin bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen, im Wesentlichen durch rechtzeitige und klare Instruktion, durch Zurverfügungstellung der erforderlichen Informationen und dem Bezeichnen einer oder mehrerer Personen, die für Entscheide bezüglich Vertragsgegenstand autorisiert sind.

2 Alle Kosten, die aus der Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch die Auftraggeberin anfallen, werden von dieser allein getragen.

3 Entsteht der Auftragnehmerin Mehraufwand, weil die Auftraggeberin ihrer Mitwirkungspflicht nicht oder nur unvollständig nachgekommen ist, werden diese der Auftraggeberin durch die Auftragnehmerin zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

Ziff. 6 Leistungen der Auftragnehmerin

1 Leistungen und Verbindlichkeiten werden, soweit bei der Auftragsvergabe absehbar, in der Offerte festgehalten.

3 Zusätzlich in Auftrag gegebene Arbeiten sind gemäss Kostenvoranschlag beziehungsweise auf Grund der in der Offerte bezeichneten Konditionen gesondert zu entschädigen und honorarpflichtig.

 

Ziff. 7 Beizug Dritter

1 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Dritte beizuziehen, soweit dadurch die Rechts- und Sachgewähr der Auftraggeberin nicht geschmälert wird.

2 Soweit die Auftragnehmerin stellvertretend im Namen und auf Rechnung der Auftraggeberin handelt, haftet sie für sorgfältige Auswahl, Instruktion und Überwachung. Gewichtige Auftragsvergaben lässt sie von der Auftraggeberin genehmigen.

3 Fakturen von Dritten werden durch die Auftragnehmerin kontrolliert und zur Bezahlung an die Auftraggeberin weitergeleitet.

4 Für Forderungen Dritter, die der Auftraggeberin direkt in Rechnung gestellt werden, übernimmt die Auftragnehmerin weder Verpflichtung noch Gewähr.

 

Ziff. 8 Eigenleistungen der Auftraggeberin

1 Leistungen, die von der Auftraggeberin erbracht oder bei Dritten direkt in Auftrag gegeben werden, sind schriftlich festzuhalten und müssen der Auftragnehmerin unverzüglich zur Kenntnis gebracht werden.

2 Leistungen, die von der Auftraggeberin erbracht oder bei Dritten direkt in Auftrag gegeben werden, sind nicht honorarpflichtig, soweit sie die vertraglich vereinbarten, der Auftragnehmerin übertragenen Aufgabenbereiche und finanziellen Verantwortlichkeiten nicht tangieren.

3 Für Eigenleistungen der Auftraggeberin und für die durch die Auftraggeberin direkt bei Dritten in Auftrag gegebenen Leistungen übernimmt die Auftragnehmerin keinerlei Gewähr, noch haftet sie in irgendeiner Weise.

 

Ziff. 9 Eigentum, Urheberrecht, Nutzungsrecht

1 Die Übertragung von Nutzungsrechten oder des Urheberrechts wird in der Offerte resp. Auftragsbestätigung in sachlicher, zeitlicher und räumlicher Hinsicht im Voraus schriftlich vereinbart.

2 Mit der Bezahlung der Rechnung wird dem Kunden die nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Nutzungsberechtigung an den von der Auftragnehmerin entwickelten Produkten (Design- und Grafikelemente, Publishing-Konzepte, Texte, Webapplikationen, Software etc.) erteilt.

3 Die Nutzungsberechtigung bleibt auf den Gebrauch auf der Hardware und innerhalb der Domain beschränkt, auf der die Produkte der Auftragnehmerin installiert worden sind.

4 Sämtliche Rechte an besagten Produkten, insb. Urheber-, Marken-, und andere Schutzrechte, verbleiben bei der Auftragnehmerin. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Source-Codes.

5 Ist die Auftragnehmerin Erstellerin einer Webseite des Kunden, so hat sie das Recht, ihre diesbezügliche Urheberschaft mit einem verlinkten Verweis, welcher zur Homepage der Auftragnehmerin führt, auf der Webseite des Kunden anzumerken.

6 Die Urheberrechte der von der Auftragnehmerin eingesetzten Software Dritter verbleiben deren Herstellern.

7 Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Zurverfügungstellung oder Benutzung von weiterentwickelten Versionen der von der Auftragnehmerin entwickelten oder von Dritten bezogenen Produkten.

 

Ziff. 10 Gewährleistung

A Rechtsgewähr

1 Der Kunde stellt die erforderlichen Unterlagen und Materialien kostenlos zur Weiterverarbeitung zur Verfügung und garantiert, dass sämtliche Unterlagen (Bild, Ton, Text und Video) urheberrechtsfrei und zur Veröffentlichung freigestellt sind.

2 Der Kunde verpflichtet sich, keine urheberrechtlichen Ansprüche gegen die Auftragnehmerin geltend zu machen und die Auftragnehmerin von sämtlichen urheberrechtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.

B Sachgewähr

1 Die Auftragnehmerin gewährleistet, dass das Produkt zum Zeitpunkt der Abnahme durch den Kunden entsprechend der Offerte und dem Konzept funktionsfähig ist. Stellt der Kunde Mängel oder Fehler der von der Auftragnehmerin installierten Produkte fest, ist er verpflichtet diese der Auftragnehmerin unverzüglich mitzuteilen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen von Art. 367 OR.

2 Wird das Produkt nach der Abnahme durch den Kunden durch unsachgemässe Nutzung oder andere Einwirkungen des Kunden, Angestellter des Kunden oder Dritter beschädigt oder zerstört, so wird jede Haftung angelehnt. Reparaturen der Produkte sind kostenpflichtig und werden von der Auftragnehmerin neu offeriert.

3 Die Gewährleistung, dass das Produkt den Anforderungen und den Zwecken von Dritten genügt oder mit anderen von Dritten ausgewählten Programmen zusammenarbeitet, wird – sofern nicht explizit vereinbart – ausdrücklich wegbedungen.

4 Die Auftragnehmerin schliesst jegliche Erfolgsgarantie aus. Die Auftragnehmerin

besitzt keinerlei Vertretungs- oder Vermittlungsfunktion und tritt gegenüber Online-Benützern in keine Vertragsbeziehung ein. Die Auftragnehmerin schliesst jegliche Haftung aus, welche sich aus allfälligen Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Online-Benützern ergeben können.

5 Vorbehältlich der ausdrücklich zugesicherten Gewährleistung und gesetzlicher Bestimmungen lehnt die Auftragnehmerin gegenüber dem Kunden und Dritten im Zusammenhang mit den gelieferten Arbeitsergebnissen jegliche Haftung, auch für Hilfspersonen, ab. Damit ist insbesondere jegliche Haftung der Auftragnehmerin für Zufallsschäden, für direkte oder indirekte Schäden wie z.B. nicht realisierte Einsparungen, entgangener Gewinn, Datenverlust, Ansprüche Dritter, Schäden aus der Installation, der Nutzung, dem Missbrauch oder dem Nichtfunktionieren der Produkte oder der damit verwendeten Hardware ausdrücklich ausgeschlossen.

6 Der Kunde verpflichtet sich, die Auftragnehmerin von sämtlichen Ansprüchen Dritter, welche in einem Verhalten des Kunden begründet sind, vollumfänglich freizustellen und schadlos zu halten.

 

Ziff. 11 Haftung

A Aus Rechts- und Sachgewähr

1 Die vertragliche Haftung der Auftragnehmerin aus Rechts- und Sachgewähr beschränkt sich auf den Umfang des Auftragshonorars beziehungsweise des Werklohnes. Jede weiter gehende vertragliche Haftung fällt weg. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen.

2 Die Auftraggeberin ist verpflichtet, der Auftragnehmerin einen allfälligen Rechtsanspruch Dritter unverzüglich, spätestens jedoch innert 48 Stunden, mitzuteilen.

3 Keine Rechtsgewähr übernimmt die Auftragnehmerin für die von der Auftraggeberin oder einer von ihr beauftragten Dritten zur Verfügung gestellten Unterlagen.

B Bei Kostenüberschreitung

1 Die Auftragnehmerin haftet nur bei schuldhafter Schlechterfüllung des Vertrages, die Haftung beschränkt sich auf den Ersatz des Vertrauensschadens.

2 Keine Haftung übernimmt die Auftragnehmerin für Mehrkosten bedingt durch Mehrleistungen auf Wunsch der Auftraggeberin, bei Preisänderungen im Markt, bei branchenüblichen Mehrlieferungen sowie bei Konzeptänderungen durch die Auftraggeberin.

C Für Dritte im Auftrag der Auftraggeberin

1 Für die auf Wunsch oder Anordnung der Auftraggeberin beigezogenen Dritten übernimmt die Auftragnehmerin weder Sach- noch Rechtsgewähr noch haftet sie in irgendeiner Weise für die von diesen eingebrachten Leistungen, insbesondere bei Kostenüberschreitung oder Mängeln in der Ausführung.

D Für Folgeschäden

1 Für Mängelfolgeschäden haftet die Auftragnehmerin nur bei grobem Verschulden und nur bei Anzeige innert tunlicher Frist.

2 Keine Haftung übernimmt die Auftragnehmerin für Mängel, die nach branchenüblichen Toleranzen zu erwarten sind.

E Für den Untergang von Unterlagen und Daten

1 Für den Untergang von Unterlagen und Daten haftet die Auftragnehmerin nur bei grobem Verschulden, nicht jedoch im Fall von höherer Gewalt.

2 Die Haftung beschränkt sich auf den Ersatz des Materialwertes zum Zeitpunkt des Untergangs.

F Höhere Gewalt

1 Kann die Auftragnehmerin aufgrund höherer Gewalt, insbesondere Naturereignissen von besonderer Intensität, Krieg, Aufruhr, Streik, Epidemien, Leistungsstörungen bei Drittlieferanten oder unvorhergesehenen behördlichen Auflagen ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung solange aufgeschoben, als das Ereignis der höheren Gewalt andauert.

2 Als höhere Gewalt gilt auch der Ausfall von Mitarbeitenden der Auftragnehmerin, infolge Krankheit oder Unfall.

 

Ziff. 12 Honorierung

1 Die Parteien legen in der Offerte resp. Auftragsbestätigung fest, in welchem Umfang welche Leistungen zu welchem Preis erbracht werden.

2 Je nach Leistungsumfang und Leistungsdauer können die Parteien Teilzahlungen oder Vorauszahlungen vereinbaren. Die Auftraggeberin ist gehalten, Fakturen der Auftragnehmerin und Dritter innert vereinbarter oder üblicher Frist zu begleichen.

 

Ziff. 13 Steuern und Abgaben

1 Alle von der Auftragnehmerin errechneten, offerierten oder in Aussicht gestellten Kosten und Honorare verstehen sich exklusive gesetzliche Mehrwertsteuer sowie exklusive allfällige andere Abgaben oder Gebühren.

 

Ziff. 14 Beendigung der Zusammenarbeit

1 Einzelaufträge erlöschen mit ihrer Erfüllung.

2 Jede Partei ist zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die andere Partei einen Nachlassvertrag abschliesst, Gläubigerschutz beantragt oder wenn über sie der Konkurs eröffnet wird.

 

Ziff. 15 Schlussbestimmungen

1 Diese AGB und der Dienstleistungsvertrag, inkl. Sämtlicher der allfällig dazugehöriger Vereinbarungen (Preislisten, etc.) regeln abschliessend die Rechte und Pflichten zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung der AGB sowie des Dienstleistungsvertrages sind nur in Schriftform gültig. Dies gilt insbesondere auch für diese Schriftformklausel.

2 Mit diesen AGB entsteht kein Gesellschaftsverhältnis zwischen den Parteien. Keine Bestimmung dieser AGB soll als gesellschaftsähnliches Verhältnis ausgelegt werden.

3 Sollten sich einzelne Bestimmungen der AGB oder des Dienstleistungsvertrages als lückenhaft, rechtlich unwirksam oder aus Rechtsgründen als nicht durchführbar erweisen, so wird die Gültigkeit der AGB resp. Des Dienstleistungsvertrags im Übrigen davon nicht berührt. Die betreffenden Bestimmungen sollen in diesem Fall durch wirksame, wirtschaftlich möglichst gleichwertige Bestimmungen ersetzt werden.

4 Die Auftragnehmerin behält sich die jederzeitige Änderung vorliegender AGB ausdrücklich vor. Die neuen Bedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben und treten auf den nächsten möglichen Kündigungstermin in Kraft.

 

Ziff. 16 Anwendbares Recht

1 Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern schweizerisches Recht anwendbar.

 

Ziff. 17 Gerichtsstand

1 Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist das zuständige Gericht am Geschäftssitz der Auftragnehmerin. Diese behält sich vor, die Auftraggeberin auch beim zuständigen Gericht an ihrem Geschäftssitz oder bei jedem anderen, nach Gerichtsstandsgesetz zuständigen Gericht zu belangen.